WARUM IST HERDENSCHUTZ NOTWENDIG?

Wölfe sind Fleischfresser und ernähren sich überwiegend von Wildtieren. Bei den vom Wolf getöteten Nutztieren handelt es sich hauptsächlich um Schafe und Ziegen. Übergriffe auf Rinder und Pferde sind seltener, jedoch sind Wölfe auch in der Lage, Rinder anzugreifen und zu töten.

Seit dem ersten Übergriff in Baden-Württemberg im November 2021 auf ein Jungrind wurden wiederholt Übergriffe von einzelnen Wölfen auf Rinder bestätigt. Weitere Übergriffe auf Rinder ohne ausreichenden Schutz sind nicht auszuschließen. Ergänzende Informationen zu Übergriffen auf Rinder im Schwarzwald finden Sie bei bei der FVA.

Ein effektiver Herdenschutz vereint verschiedenste Methoden, die alle zum Ziel haben, Nutztiere vor dem Wolf zu schützen. Eine allgemeine Übersicht über Herdenschutzmaßnahmen für kleine Wiederkäuer und Rinder finden Sie auf der Seite des Umweltministeriums. Herdenschutzmaßnahmen und Mehraufwand beim Weidemanagement werden in den Fördergebieten finanziell gefördert. Praktische Tipps zur Umsetzung der Maßnahmen und was es beim Zaunbau zu beachten gilt finden Sie ebenfalls auf der Seite der FVA.

Sollte ein Wolf die definierten zumutbaren Schutzmaßnahmen mindestens zweimal in engem zeitlichem und räumlichem Abstand überwinden, wird das Umweltministerium seine rechtlichen Handlungsspielräume zur Entnahme eines schadstiftenden Wolfes nutzen.

VON WOLFRISS AM HÄUFIGSTEN BETROFFENE TIERARTEN

[Quelle: DBBW – Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf]

ca. 90 %

ca. 6 %

ca. 1 %

ca. 90 %

ca. 6 %

ca. 1 %

HERDENSCHUTZ BEIM RIND

Beim zumutbaren Herdenschutz für Rinder in Baden-Württemberg wird in zwei Altersklassen unterschieden. Bei Kälbern mit einem Alter von unter 8 Wochen (Altersklasse 1) gibt es folgende wolfsabweisende Herdenschutzmaßnahmen: Zäunung nach dem empfohlenen Schutz (vgl. Managementplan Wolf), Herdenschutzhunde oder Behirtung mit Nachtkoppel. In der Alterklasse 2 (Rinder älter als 8 Wochen) gelten für überjährige Herden aus mindestens fünf Rindern (davon mindestens 2 Alttiere) mit gemeinsamer Weideerfahrung keine weiteren Anforderungen hinsichtlich der Zumutbarkeit des Herdenschutzes. Dies trifft oft auf Milchviehherden und Mutterkuhherden mit Kälbern älter als 8 Wochen zu. Bei anderen Herdenkonstellationen (z.B. Jungviehherden) in Altersklasse 2 gelten Maßnahmen mit einer Ziffer (1. Mehrtägige Stallhaltung, 2. Mehrtägige Vorweide oder 3. Portionsweide) und sind mit Maßnahmen aus der Buchstabengruppe zu kombinieren: (A Weidehaltung mit mind. 2 bzw. 10% wehrhaften Rindern in der Herde, B. Turbofladry oder C. Lamas).

ZUMUTBARER HERDEN­SCHUTZ FÜR RINDER NACH DEM ALTERS­KLASSE­MODELL

ALTERSKLASSE 1:
Rund um die Uhr mindestens eine grüne Maßnahme (wolfsabweisender Schutz)

5 Litzen
halbmobil

5 Litzen
fest

5 Litzen
mobil

Weidenetze um
vorhandene Zäunung

Behirtung (Tag)

Herdenschutzhunde

Stall (Nacht)

Nachtwache

ALTERSKLASSE 2:
Rund um die Uhr eine weiße Maßnahmenkombination

MINDESTHERDENGRÖSSE
5 Tiere
MASSNAHMENGRUPPE ZIFFER
1 – Mehrtägige Stallhaltung
2 – Mehrtägige Vorweide
3 – Portionsweide

4 – Überjährige Herden*

MASSNAHMENGRUPPE BUCHSTABE
A – Integration wehrhafte Alttiere
B – Lappenzaun
C – Integration Lamas

D – Muttertiere mit guten Mutterinstinkten*

*diese Posten sind von der Förderung ausgenommen

Detaillierte Beschreibungen zur Förderung zumutbarer Herdenschutzmaßnahmen für Rinder sowie über Ausgleichszahlungen erhalten Sie hier.

HERDENSCHUTZ­BERATUNGEN

Der Fokus der Herdenschutzberatungen des Projektes liegt auf den 15 Projektbetrieben. Die Koordination der Herdenschutzberatungen in Baden-Württemberg für Nutztierhalter wird durch die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) durchgeführt. Weitere Informationen und Kontakt.    

VERHALTEN BEI RISSGESCHEHEN

Was gilt es im Falle eines Rissverdachts zu beachten und an welche Stelle soll man sich wenden? Einen Überblick dazu bietet das als Download verfügbare, informative Faltblatt der FVA.